Während sich die Ampelkoalition auflöst und die Regierung von Kanzler Scholz damit zu einem vorzeitigen Abbruch kommt, sehen Carmen Wegge MdB (SPD) und Ulle Schauws MdB (Bündnis 90/Die Grünen) ihre Chance verfliegen, noch einmal etwas ganz Großes zu bewirken. Der vermeintliche Meilenstein: Ein Antrag von insgesamt 236 Abgeordneten zur Neuregelung des „Schwangerschaftsabbruchs“.
Einen Vorgang abzubrechen, das begegnet uns täglich. Ein Download, eine Installation oder eine Beziehung bricht man ab, wenn sie einem nicht mehr gefällt. Eine Schwangerschaft abzubrechen ist jedoch weit mehr, da dadurch ein Mensch getötet wird. Ein Mensch, dessen Würde und körperliche Unversehrtheit der Staat verpflichtet ist zu schützen. Ein Mensch mit Rechten. Das Töten des ungeborenen menschlichen Lebens ist verfassungswidrig. (Bericht des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages)
Da sich das Ungeborene im Körper seiner Mutter befindet, jedoch nicht ihr Körper ist, zeigt sich hier eine Spannung zwischen den Rechten dieses Jungen oder Mädchens und dem Selbstbestimmungsrecht der Mutter. Dieser Konflikt wurde in der Bundesrepublik immer wieder thematisiert. (Historische Debatten 07 - Bundestag)
Es bildete sich ein Kompromiss heraus, der innerhalb der ersten 12 Wochen das Verbrechen der Abtreibung straffrei ausgehen lässt. (§218a StGB)
Die jetzige Gesetzesinitiative sieht nun vor, dass Schwangerschaftsabbrüche überhaupt nicht mehr im Strafgesetzbuch geregelt werden und damit komplett entkriminalisiert werden. Eine Abtreibung innerhalb der 12 Wochen wäre damit dem Recht entsprechend, die Pflicht-Wartezeit von drei (!) Tagen würde entfallen, sodass Mutter und Arzt direkt zur Tat schreiten können.
Die CDU macht in ihrem Grundsatzprogramm deutlich:
„Die geltende Rechtslage zum Schwangerschaftsabbruch bildet einen mühsam gefundenen gesellschaftlichen Kompromiss ab, der das Selbstbestimmungsrecht der Frau und den Schutz des ungeborenen Kindes berücksichtigt. Zu dieser Rechtslage stehen wir.“
Als christliche Demokraten stehen wir in der Pflicht, uns für diejenigen einzusetzen, deren Stimme nicht gehört werden kann. Unsere christliche Überzeugung und unsere Treue zum Grundgesetz verbieten uns jede weitere Liberalisierung der Abtreibungspraxis. Da jeder Mensch wertvoll ist und mit einer einzigartigen Würde gesegnet, ist es wichtig, die Praxis der Abtreibung auch weiterhin als Straftat im Strafgesetzbuch zu belassen. Die Einführung eines „Schwangerschaftskonfliktgesetzes“ ist ein weiterer Schritt links-grüner Politik, um Unrecht zu Recht zu verkehren.
Doch nicht nur aus ethischer und verfassungsrechtlicher Sicht verbietet sich eine weitere Liberalisierung, sondern auch aus demographischer: Allein 2023 wurden in Deutschland 106.000 Kinder im Körper ihrer Mutter getötet. (Höchststand seit 2012)
Damit wurde nicht nur über 100.000 Kindern das Recht auf Leben verwehrt, sondern auch unserem Land die Bürger genommen. In der sich verschärfenden demographischen Katastrophe der BRD ist das Letzte, was wir benötigen, eine weitere Normalisierung von Abtreibungen.
Forderungen
Deshalb fordern wir:
• die Beibehaltung des Paragrafen 218a StGB,
• den Ausbau und die Förderung des Beratungsangebotes für Schwangere mit dem definitiven Ziel der Aufrechterhaltung der Schwangerschaft,
• den Ausbau von Adoptions- und Pflegefamilienstrukturen,
• den Ausbau von psychologischer, sozialer und medizinischer Unterstützung für Schwangere.
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